Drohendes Verbot der Anbindehaltung – fällt auch Kombihaltung darunter?

Drohendes Verbot der Anbindehaltung – fällt auch Kombihaltung darunter?

Der Offene Brief der Zivilcourage MB an Agrarministerin Julia Klöckner

Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat in einer Regierungserklärung vom 20. Mai 2021 den Ausstieg aus der Anbindehaltung angekündigt. Offen blieb dabei, ob auch die im Oberland verbreitete Kombihaltung (Stall im Winter, Weidegang im Sommer) gemeint ist. Die Zivilcourage Miesbach sieht für diesen Fall die Gefahr, dass sich der Strukturwandel noch mehr beschleunigt. Wir haben uns deshalb am 28. Mai mit einer Reihe von Fragen an die Ministerin gewandt. Im Antwortschreiben vom 15. Juli bestätigt das Ministerium, dass die traditionelle Kombihaltung weiterhin möglich sein werde.
Endgültige Klarheit brachten die Aussagen der Ministerin beim Besuch des Biobetriebs von Hans Waldschütz in Miesbach am 30. August. Dabei versicherte die Ministerin definitiv, dass sie weder ein Verbot der Kombihaltung noch einen Zwang zum Laufstall beabsichtige.
Die Zivilcourage Miesbach hat hierzu einen Leserbrief verfasst, der am 10. September im Miesbacher Merkur veröffentlicht wurde.
Trotzdem muss die Kombihaltung eine höhere Einstufung bei den Haltungsformen erhalten. Dazu gibt es eine aktuelle Erklärung von Beteiligten vom 26. November 2021. Hierzu hat sich die Zivilcourage Miesbach am 02. Dezember erneut an Ministerin Kaniber gewandt.

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