Nein zur neuen Agro-Gentechnik im Landkreis Miesbach

Nein zur Agro-Gentechnik

Die Zivilcourage Miesbach überklebt ihre Tafeln und großen Straßenschilder mit einer Warnung vor den Plänen der EU-Kommission, neue Gentechnikverfahren im Agrarbereich zuzulassen. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert werden, wie jetzt die EU-Kommission und Lobbyisten versuchen, der Einführung der Agrogentechnik doch noch zum Erfolg zu verhelfen.

Kleine Schilder, mit der Aufschrift „Gentechnikfreier Landkreis Miesbach“ werden mit dem Schriftzug „in Gefahr!“ überklebt, die großen Straßen-Schilder erhalten die Aussage „Nein zur neuen Gentechnik!“

Diejenigen Bürger, die grüne Tafeln mit der Aufschrift „Agrogentechnikfreier Landkreis Miesbach“ vor Jahren aufgehängt haben, um die ersten Versuche der Einführung der Agrogentechnik abzuwehren, können die Aufkleber bei der „Zivilcourage Miesbach“ (Tel. 01703398611) kostenlos angefordert werden, um die Tafeln an Zäunen und Stadeln selbst zu überkleben.

Da offensichtlich die meisten Mitbürger unserer Gesellschaft über die klammheimlichen Bestrebungen der EU-Kommission noch nicht Bescheid wissen, erhoffen sich die Mitstreiter der Zivilcourage Miesbach und anderer ZC-Gruppierungen in unserer Region nach der Informationskampagne ein kritisches Aufbegehren gegenüber den Plänen der EU-Kommission, die auch die Politik an oberster Front unter Druck setzt, eine Aufweichung bestehender EU-Gesetze abzulehnen.

Nachdem erst kürzlich der Kreistag Miesbach, auf Initiative der Zivilcourage Miesbach und des Kreisverbandes MB des Bayerischen Bauernverbandes, einen einstimmigen Beschluss gefasst hat, ihre Ablehnung der Agro-Gentechnik von 2008 und 2010 auch auf die neuen Gentechnikverfahren zu erweitern, sollen diesem Schritt weitere Landkreis-Parlamente folgen.

Doch was sind die Gründe für dieses Aufbegehren, das inzwischen bedeutende Verbände und Institutionen der Landwirtschaft und der übrigen Gesellschaft auf die Barrikaden treibt?

Nach dem Urteil des EUGH vom 25.07.2018unterliegen auch neue gentechnische Verfahren zur gezielten Erbgutveränderung bei Pflanzen und Saatgut dem geltenden Gentechnikrecht und damit strengen Bestimmungen bei der Risikoprüfung für die Zulassung, bei der Kennzeichnung und beim Nachweis gentechnisch veränderter Produkte. Die EU-Kommission plant jetzt, nach solchen Verfahren hergestellte Produkte von der Anwendung des Gentechnikrechts freizustellen. Das abschließende Konsultationsverfahren wurde am 22. Juli abgeschlossen. Mit der Einleitung eines Verfahrens zur Gesetzesänderung ist bereits Anfang 2023 zu rechnen.



Wie unterscheiden sich herkömmliche Agro-Gentechnik und Verfahren der Neuen Gentechnik (NG)?

Bei der herkömmlichen Gentechnik werden artfremde Gene in die Zelle eingebracht, bei der NG werden mittels der sog. Genschere arteigene Gene ausgeschaltet bzw. mittels Enzymen eingefügt, was aber nach der „alten“ Methode erfolgt. Auch dabei können Fehler passieren oder unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Veränderte Pflanzen können sich auskreuzen, verbreiten und die Artenvielfalt bedrohen.



Was haben Verbraucher und bäuerliche Landwirtschaft zu befürchten?

Der Plan der Kommission ist, bei NG-Produkten nur noch das Erreichen der gewünschten Eigenschaften zu kontrollieren. Auf eine strenge Risikoprüfung würde verzichtet. Diese Produkte würden nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen und müssten nicht mehr gekennzeichnet werden. Verbraucher hätten nicht mehr das Wahlrecht, sich bewusst für Lebensmittel ohne Gentechnik, Landwirte hätten nicht mehr die Wahl, sich für Saatgut oder Futtermittel ohne Gentechnik zu entscheiden. Das Siegel „Lebensmittel ohne Gentechnik“ wäre somit wertlos.



Folgende 5 Argumente sind für Verbraucher und Bauern besonders wichtig:

  1. Auch die neue Gentechnik ist Gentechnik!
  2. Das Wahlrecht für Verbraucher und Landwirte kann nur mit einer Kennzeichnungspflicht erhalten bleiben.
  3. Das Vorsorgeprinzip gilt für Kommission und Parlament auch bei der NG
  4. Eine NG ohne Kennzeichnung ist für Biobetriebe existenzgefährdend und untergräbt das Vertrauen in die Landwirtschaft insgesamt.
  5. Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen bedrohen die Sortenvielfalt und erhöhen die Abhängigkeit der bäuerlichen Landwirtschaft von großen Agrarunternehmen als Patentinhabern.


Was können Sie persönlich tun?

  • sich eine fundierte Meinung auf der Grundlage von Fachinformationen zu bilden
  • sich an die für Sie zuständigen Abgeordneten im Bundestag und im EU-Parlament zu wenden.
  • Aufkleber bestellen und damit seine Ablehnung auch der NGT-Verfahren zum Ausdruck bringen.

Unterstützende Organisationen: Zivilcourage Miesbach, Kreisverband MB des BBV, Bund Naturschutz KG MB, Landesbund für Vogelschutz KG MB und andere Zivilcourage-Gruppen

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