Agro-Gentechnik

Was versteht man unter Agro-Gentechnik?

Ursprünglich verstand man unter Agrogentechnik Labortechniken, um künstlich artfremde Gen-Einheiten, auch von Tieren, in pflanzliches Erbmaterial einzufügen. Eine derartige Neuprogrammierung des DNS-Plans würde so in der Natur nie erfolgen. Deshalb ist mit unbeabsichtigten unkontrollierten Auswirkungen zu rechnen.

Neue Gentechnikverfahren wie Genscheren oder auch Nukleasen wie CRISPR/Cas sind gezielter als bisherige Methoden der gentechnischen Veränderung und könnten in naher Zukunft für eine Flut von Pflanzen und Tieren mit neuen biologischen Eigenschaften sorgen. Mit den neuen Verfahren können natürliche Gene entfernt, ausgeschaltet oder zusätzliche Gen-Sequenzen eingebaut werden.

Risiken für Mensch und Umwelt unkalkulierbar

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verändern die Erbanlagen z.B. von wildlebenden Pflanzen oder Tieren. GVO bedrohen die biologische Vielfalt und sind auch ein Risiko für die menschliche Gesundheit. Einmal freigegeben, können GVO nicht mehr aus der Umgebung zurückgeholt werden. Gen-Produkte werden patentiert. Dadurch können für die Landwirte Abhängigkeiten entstehen. GVO lösen das Welthungerproblem nicht, denn dafür gibt es andere Ursachen.

Auch hier sind die Risiken für Mensch und Umwelt unkalkulierbar.

Agrogentechnik im Landkreis Miesbach

Der Landkreis Miesbach hat seine Beschlüsse von 2008 und 2010 zur Ablehnung von Gentechnik erneuert und die neuen Gentechniken mit aufgenommen. Sehen Sie auch "Ein starkes Signal nach oben. Landkreis Miesbach weitet seine Ablehnung auf CRISPR/Cas-Verfahren aus" vom 07./ 08.01.2023 aus dem Miesbacher Merkur:

"Ein starkes Signal nach oben. Landkreis Miesbach weitet seine Ablehnung auf CRISPR/Cas-Verfahren aus" vom 07./ 08.01.2023 aus dem Miesbacher Merkur

 

Sehen Sie auch die Pressemitteilung "Verbraucher von eigener Arbeit überzeugen…Zivilcourage…“ vom 23.10.2023 im Miesbacher Merkur:

"Verbraucher von eigener Arbeit überzeugen…Zivilcourage…“ vom 23.10.2023 im Miesbacher Merkur

Bild 1 – stellv. Landrat Jens Zangenfeind, Schirmherr spricht ein Grußwort
Bild 2 – Diskussionsteilnehmer: Josef Schmid, Abl e.V., BBV-Kreisobmann Josef Huber, Kathleen Ellmeier, Moderatorin, Jana Heenen, Gärtnerin

 

Kennzeichnung für genveränderte Produkte

Genverändertes Saatgut und entsprechende Produkte müssen einen strengen Zulassungsprozess durchlaufen und gekennzeichnet werden. Der Europäische Gerichtshof hatte 2018 entschieden, dass auch neue Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas nach geltendem Recht zu beurteilen sind. Die EU-Kommission will das bisherige Gentechnikrecht ändern. Pflanzen, die mit neuen Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas verändert wurden, sollen keine Risikoprüfung mehr durchlaufen und nicht mehr gekennzeichnet werden. Dies muss verhindert werden! www.testbiotech.org